Was eine Energieberatung kosten sollte – und warum unser Erstgespräch gratis ist
Um besten Gewissens die für Ihren Betrieb optimalen Maßnahmen umsetzen zu können, müssen wir sicher beurteilen, ob und wie sich unsere Beratungsleistung sowohl für Sie als auch für uns auszahlt. Nur wenn Sie wissen, wofür im Rahmen der Energieberatung Kosten entstehen, können Sie auch nachvollziehen, ob wir unser Ziel erreicht haben.
Darum geht es:
Jedes unserer Projekte beginnt mit der kostenlosen Erstbegehung
Deshalb beginnt jedes unserer Projekte mit einer kostenlosen Erstbegehung des betroffenen Objekts. Dabei machen wir uns einen umfassenden Eindruck aller relevanten Stellschrauben: Von der Gebäudehülle über Heizung, Anlagentechnik, Elektrokasten, Beleuchtung und Lüftungsanlagen bis hin zur Kompressorentechnik. Nur unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren können wir eine zuverlässige Ersteinschätzung abgeben. So sind sowohl Sie als auch wir im sicher, ob und wie sich unsere Energieberatung für Sie bezahlt machen kann.
Unternehmen, für die sich unsere Beratung (noch) nicht eignet – beispielsweise weil der Energiebedarf zu gering ist – begleiten wir gerne anderweitig: Mit vorbereitenden Hinweisen zum Ausbau ihres Energiekonzepts bei ihrer Entwicklung.
Bietet sich eine Überarbeitung des Energiekonzepts an, prüfen wir, welche Förderungen für Ihren Betrieb geeignet sind. So können bei unserer Energieberatung Kosten in Höhe von bis zu 80 % und maximal 6.000 Euro durch Subventionen gedeckt werden. Ist diese Frage geklärt und die nötige Vertrauensbasis geschaffen, werden wir aktiv: Es folgt unser Beratungsangebot für die Ausarbeitung Ihres optimalen Energiekonzepts.
Die Beantragung der Fördermittel übernehmen wir auf Wunsch kostenlos für Sie. Durch langjährige Erfahrungen in der Förderlandschaft können wir die Anträge effizient und routiniert bearbeiten.
Was kostet ein Energieberater?
Die Kosten für unsere Beratungsleistung variieren je nach Umfang des Projekts. Die gute Nachricht: 80 Prozent unseres Honorars können über Fördermittel gedeckt werden – d.h. Ihnen wird der beantragte Betrag nach der Umsetzung des Energiekonzepts erstattet. In jedem Fall erhalten Sie mit unserem Angebot eine Prognose des Förderanteils. Um die Beantragung und den Abruf der Gelder kümmern wir uns gerne für Sie.
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