AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber erfolgt die Annahme des Angebotes und Beauftragung der EMC-Berlin GmbH.

§ 2 Vertragsgrundlagen

Grundlagen und Bestandteile dieses Vertrages sind in dem nachstehenden Reihen und Rangfolge:

- Das Angebot

- Das Dienstleistungsvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB.

- Die nachfolgenden Bestimmungen

§ 3 Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmer erfolgt auf Grundlage der in seinem Angebot genannten Honorare und der tatsächlich erbrachten Leistungen. Die Zahlungen erfolgen in Teilschritten entsprechend der im Angebot aufgeführten Leistungsschritte. Die Zahlungen erfolgen zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der aktuellen gültigen Höhe von 19%. Sollte sich der Mehrwertsteuersatz ändern, erfolgt eine Anpassung durch den Auftragnehmer. Die Zahlung erfolgt sofort nach Erhalt rein netto.

Zahlungsverweigerung bei Mängeln oder Minderleistungen sind nicht zulässig. Minderungen des Rechnungsbetrages bei Feststellung derselben sind zulässig. Nach Abstellung der Mängel bzw. Nachreichen der Leistung ist der einbehaltene Betrag unverzüglich auszugleichen. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug und kommt seiner Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Mahnung nicht nach, hat der Auftragnehmer das Recht die Arbeiten bis zur erfolgten Zahlung einzustellen. Er behält sich dann das Recht vor, für weitere Zahlungen Sicherheiten zu verlangen.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungstermine

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Etwaige Einzeltermine sind gesondert zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass zu den vereinbarten Begehungen der ungehinderte Zugang zu den Objekten gewährleistet wird. Sofern es zu Einschränkungen bei der Begehung kommt, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, behält es sich der Auftragnehmer vor, etwaige Mehraufwendungen geltend zu machen. Die entstehenden Mehraufwendungen werden vorher angezeigt.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 6 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

§ 7 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 8 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber besteht für den Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen. Darüber hinaus bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafe unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen in digitaler Form zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 10 Sonstige Ansprüche

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. Für die Versteuerung der Vergütung sorgt der Auftragnehmer selbst.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

Bevollmächtigte des Auftragnehmers sind Frau Laura Koepke und Herr Andrey Schubert. Sie sind zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsverbindlichen Erklärungen zum Vertrag berechtigt. Die Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen hat im Betrieb des Auftragnehmer zu erfolgen. Eine Übertragung von Vertragsleistungen an Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggeber zulässig, es sei denn, der Betrieb des Auftragnehmer ist für die an den Nachunternehmer übertragenen Leistungen nicht eingerichtet. Gleiches gilt bei einem Wechsel des Nachunternehmers während der Bauausführung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Einsatz von Nachunternehmern bekannt zu geben. Der Auftragnehmer erklärt, dass er das Objekt vor Unterzeichnung eingehend besichtigt hat und keine Einwendungen gegen die Ausführung hat. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder in Bezug genommener Unterlagen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist gemäß § 157 BGB eine Regelung zu finden, die den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Für die Durchführung dieses Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Bauvorhabens. Es wird Berlin als Gerichtsort vereinbart.